Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde!
- Laut Bundeskleingartengesetz müssen Hecken auf 1,20 m Höhe und 0,50 m
Tiefe (Außenseite) zurückgeschnitten werden, damit Rettungsfahrzeuge durchkommen.
Bei weiteren Fragen bitte Herrn Blankenheim kontaktieren. - Gemeinschaftsarbeit
In Zukunft können nur noch 2 Personen pro Garten an der Gemeinschafts-
arbeit teilnehmen. Anmeldungen bitte mindestens 1,5 Wochen vorher in den Kasten bzw. per E-Mail oder hier. - Bitte dringend von den Wegen Moos und Unkraut entfernen, wie in
der Gartenordnung vorgeschrieben.
Die Verkehrswegsicherungspflicht obliegt den Gartenpächtern. Aufgrund der Rutschgefahr ist Rindenmulch auf den Wegen nicht erlaubt. - Nach Rücksprache mit der Versicherung haben wir eine Lösung für die Gemeinschaftsarbeit
durch Nichtmitglieder gefunden:
Nichtmitglieder dürfen an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen, sind
aber nicht unfallversichert.
Bei Haftpflichtschaden, die der Verein zu verantworten hat, sind wir über den Stadtverband versichert.