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GARTENORDNUNG

Auch bei uns gelten Regeln, wir bitten freundlich um Einhaltung derselben. Die  Gartenordnung ergänzt unserer Satzung.

Ziel ist ein unbeschwertes Leben in der Gartengemeinschaft. Bei Nichteinhaltung der Regeln ist mit Abmahnungen und einer eventuellen Kündigung zu rechnen.

In den Kleingärten darf kein Cannabis angebaut werden. Das Cannabisgesetz sieht seit 1. April 2024 einen begrenzten Anbau lediglich am eigenen Wohnsitz vor - der Kleingarten ist damit kein Ort für diese Pflanzen!

Hecken
Höhe der Hecken 1,20 m, Breite ca. 50 cm, nach oben schmaler werdend. Für Schäden an Hecken, verursacht durch Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, übernimmt der Verein keine Haftung.

Wege
Die Wege sind von Moos und Unkraut freizuhalten: Gartenbreite bis Wegemitte. Dies gilt auch für Einbuchtungen.

Müllsäcke
Wer Abfall in der Müllbox am Parkplatz entsorgen will, darf dies nur, wenn 
graue Müllsäcke der Stadt Düsseldorf verwendet werden. Diese können beim Vorstand erworben werden. Wer dort sonstigen Abfall ablegt oder Müll außerhalb der Müllbox hinterlässt, muss mit einer Anzeige rechnen und trägt die anfallenden Kosten der Entsorgung.

Winterregelung
Vom 1. Oktober bis 31. März ist die Mittagsruhe aufgehoben

 


Schreddern
ab 1. Oktober bis 30. April
Montag bis Samstag
ab 8 Uhr

ab 1. Mai bis 30. September
Montag bis Donnerstag 
8 - 13 Uhr & ab 18 Uhr

Container
Das Abstellen von Containern ist nur mit Zustimmung des Vorstands erlaubt.

 

Mittagsruhe
Von 13 - 15 Uhr. Bei Nichteinhaltung muss mit Abmahnung gerechnet werden. Bitte denkt an Eure Nachbarn.

Fußballspielen im Garten ist nicht erlaubt.

Rasen mähen und vertikutieren
Nur Montag bis Samstag 

8 - 13 Uhr sowie 15 - 20 Uhr.

Hundehalter
Es ist darauf zu achten, dass Nachbarn nicht durch Hundegebell gestört werden. Verunreinigung durch Hunde sind unverzüglich vom Halter zu entfernen.

Hunde sind in den Grünanlagen an der Leine zu führen.

Sonntagsruhe
Es gilt ein allgemeines Arbeitsverbot.

Motorräder
Das Befahren der Wege, sowie das Abstellen von Motorrädern und Mofas im Gelände ist untersagt. Bitte Parkplatz am Eingang Neusalzer Weg/Ohlauer Weg benutzen.

Absperrpoller
Die Poller bleiben ständig geschlossen. Das Befahren von Grünanlagen mit Kraftfahrzeugen aller Art grundsätzlich verboten. In besonders begründeten außerordentlichen Fällen ist eine Sondergenehmigung rechtzeitig beim Vorstand zu beantragen. Eigenmächtiges Öffnen der Poller ist strengstens untersagt.

Offenes Feuer

Das Verbrennen von Gartenabfällen usw. sowie offenes Feuer ist ganzjährig strengstens verboten.

Sperrmüll
Keine Abholung mehr möglich. Das Abstellen jeglichen Sperrmülls ist widerrechtlich und wird zur Anzeige gebracht.

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