WICHTIGE MITTEILUNG
Alle Mitglieder sind bis zum 31. Dezember dringend dazu aufgerufen, ihre Hecken an die vorgeschriebenen Maße anzupassen. Laut dem Bundeskleingartengesetz dürfen die Außenhecken folgende Maße nicht überschreiten:
max. Höhe --> 1,20 m
max. Tiefe (Außenseite) --> 0,50 m
Die Maße sind bindend!
Es gilt lediglich eine Sonderregelung für Gärten direkt an der Vereinswiese / Bräderbuud (im Bereich Vereinswiese / Bräderbuud max. Höhe 1,80 m) und für Eckgärten (im Bereich der Laube/ Terrasse max. Höhe 1,80 m, restliche Hecke 1,20 m.Bei Rückfragen bitte an den Vorstand wenden.
Wichtig: auch die Heckentorbögen sind komplett zu entfernen und an die o.g. Maße anzupassen (gem. Jahreshauptversammlung 2025).
Äste, Dornen u.ä., welche über oder aus der Hecke auf den Weg ragen, sind bitte wegen Verletzungsgefahr umgehend zu entfernen.
